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GEBÜHREN
Unsere Gebühren werden gewöhnlich nach Zeitaufwand gemäß einem Stundensatz abgerechnet, der auf die Sachverständigen und die Komplexität des Falles angewiesen wird.
Bei einigen Aufträgen kann eine Pauschalgebühr oder jede andere Berechnungsmethode vereinbart werden.
Jede neue Akte und jeder erster Termin zieht eine minimale bar bezahlbare Abrechnung von 300 Euro brutto, zzgl. der MwSt., mit sich.
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Cabinet Artem Avocats54 Cours Lafayette, 69003 Lyon, France
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Öffentliche Verkehrsmittel
Unsere Kanzlei ist einfach zugänglich: U-Bahn Linie A Cordelier, Foch // Linie B Place GuichardBus Linien C3, C4, C9, C13, C14, 27 Saxe LafayetteStraßenbahn T1 Palais JusticeVélo’v Lafayette / CréquiZugänglichkeit für behinderte Personen: nehmen Sie bitte mit unserer Kanzlei Kontakt auf